Schritte ins Kloster

Wenn eine junge Frau den Ruf verspürt, sich ganz auf den spirituellen Weg einzulassen, laden wir sie zum Kennenlernen erst einmal ein, mit uns Kontakt aufzunehmen und Gast unserer Gemeinschaft zu sein. Sie kann auch am Chorgebet teilnehmen und Tage der Besinnung im Gästebereich halten, um ihre Berufung zu einem Leben in Gemeinschaft in Klausur, in Enthaltsamkeit, gehorsam und Armut zu überprüfen.

Nach etwa einem Jahr des gegenseitigen Kennenlernens und wenn die so genannte Postulantin sich zum Eintritt entschließt, übernimmt sie dann als Kandidatin für 12 Monate das Gebet, die Arbeit und den Tageslauf der Schwestern. Sie vertieft sich je nach den Anforderungen der Gemeinschaft in den Prozess der Aneignung der grundlegenden Elemente des monastischen Lebens. In diesem Zeitraum hat die Kandidatin mit Hilfe der ihr zugeteilten Schwester die Möglichkeit, in Gesprächen Klarheit über ihren Weg zu erhalten, und ihre Fähigkeiten in Bezug auf das Klosterleben zu erkennen und ihre Ausbildung zu vertiefen.

Möchte sie im Kloster bleiben, bittet sie um die Einkleidung, mit der 2 Noviziatsjahre beginnen, von denen das zweite das kanonische Jahr ist, d. h. das ganz in der Klausur gelebt wird.

Das Noviziat gilt als eine Zeit der Prüfung im Hinblick auf die Beziehung zu Christus, auf die Großzügigkeit der Hingabe und das schwesterliche Leben in Gemeinschaft. – Durch die Begleitung der Formationsleitung (früher Novizenmeisterin genannt), durch die Praxis des geistlichen Lebens, durch die Auseinandersetzung mit der Heiligen Schrift, der Benedictus - Regel, und der Konstitutionen unserer Abtei und die Schriften und Lebensbilder der Ordensgründer und mancher Kirchenväter erlangt die Novizin mehr und mehr Einsicht und Stärke auf ihrem Weg.

Ist die Novizin bereit dazu, bittet sie um die Ablegung der einfachen Gelübde, Profess genannt. Diese, auch zeitliche Gelübde genannt, werden für jeweils ein Jahr, zwei oder drei Jahre, aber insgesamt fünf Jahre abgelegt. Während dieser Zeit lernt die Jungprofessin ihren Beruf, also ihr Arbeitsleben, mit den klösterlichen Anforderungen zu verbinden bis zur vollen Eingliederung in die Gemeinschaft.

"Zieh weg aus deinem Land, von der Verwandtschaft und aus deinem Vaterhaus in das Land, das ich dir zeigen werde. Ein Segen sollst du sein." (Gen 12, 1-2)


Voraussetzungen


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um Zisterzienserin werden zu können?

Erforderlich dafür ist

  • ein Mindestalter von 18 Jahren
  • eine gute Gesundheit an Leib und Seele
  • frei zu sein für eine Lebensentscheidung
  • sich Gott ganz weihen zu wollen 

Die fünf Schritte im Überblick:

  • Postulantin - etwa ein Jahr
  • Kandidatin- ein Jahr
  • Novizin - 2 Jahre
  • Jungprofessin - 5 Jahre (die Gelübde können für drei und zwei Jahre, oder zweimal zwei Jahre und ein Jahr, oder fünfmal ein Jahr abgelegt werden)
  • Ewige Professin - für immer

 

Postulat

Etwa ein Jahr oder eine noch längere Zeit, mit einer lockeren Verbindung zum Kloster dient zum gegenseitigen Kennenlernen. Dies ist möglich durch Wochenendbesuche oder kürzere oder längere Aufenthalte im Kloster als Gast.

Kandidatur

Wenn eine Frau Zisterzienserin werden möchte, lebt sie dann 12 Monate unverbindlich mit im Kloster. Sie behält ihre zivile Kleidung, hat aber denselben Tagesablauf wie die Schwestern. Ihr Arbeitseinsatz kann unterschiedlich sein, je nachdem, was sie früher gemacht hat. Grundsätzlich muss sie aber bereit sein, jede Arbeit zu übernehmen.

Noviziat

Entschließt sich die Kandidatin dazu, im Kloster zu bleiben, bittet sie die Äbtissin um Aufnahme ins Noviziat. Das zweite Noviziatsjahr ist das kanonische Jahr, in dem die Novizin unter der Begleitung der Novizenmeisterin sich noch mehr in das klösterliche Leben einübt. Schon seit den Anfängen des christlichen Mönchtums ist es üblich gewesen, das Verlassen der Welt und die vollkommene Hingabe an Gott durch ein äußeres, sinnfälliges Zeichen zu markieren: Die Kandidatin legt die weltliche Kleidung ab und empfängt aus der Hand der Äbtissin das Ordensgewand und einen neuen Namen.

"Zieht den neuen Menschen an, der nach Gottes Bild geschaffen, damit ihr wahrhaft gerecht und heilig lebt." (Eph 4,24)

"Man achte darauf, ob der Novize wirklich Gott sucht, ob er Eifer hat für den Gottesdienst, ob er bereit ist zu gehorchen und ob er fähig ist, Widerwärtiges zu ertragen." (Benediktusregel 58,7)

Während der zwei Noviziatsjahre macht die Novizin verschiedene Arbeiten im Haus und bekommt Unterricht in Theologie, Ordensregel, Ordensgeschichte und –spiritualität. Diese Jahre sind eine intensive Auseinandersetzung mit der eigenen Berufung, und die Novizin sollte im zweiten Jahr, dem kanonischen Noviziatsjahr, keinen Tätigkeiten außerhalb der Klausur nachgehen, sondern wirklich frei sein für die Einübung in das klösterliche Leben. Sollte die Novizin in diesen Jahren erkennen, dass dies nicht ihr Weg ist, kann sie jeder Zeit frei weggehen.

Erste Profess

Wenn die Novizin nach dem kanonischen Noviziatsjahr sich in ihrer Berufung zur Zisterzienserin bestätigt fühlt, entscheidet die Äbtissin mit ihrem Rat zusammen, ob die Novizin zur ersten Profess zugelassen wird. Die Novizin verspricht für fünf Jahre (die Jahre können aufgeteilt werden) Gehorsam, klösterlichen Lebenswandel und Beständigkeit im Kloster und empfängt das schwarze Skapulier. Nun sieht sie aus wie eine richtige Zisterzienserin. Als Jungprofessin kann sie weiterstudieren oder einer Tätigkeit im Kloster oder in unserem apostolischen Bereich nachgehen, je nachdem, wie ihr beruflicher Werdegang vor dem Klostereintritt gewesen ist.

"Ich vergesse, was hinter mir liegt und strecke mich nach dem aus, was vor mir ist." (Phil 3, 13)

"Nimm mich auf, o Herr, und ich werde leben. Lass mich nicht zu Schanden werden in meiner Hoffnung." (Ps. 118, 116)

Ewige Profess

Nach den jeweils gelobten Jahren kann die Jungprofessin frei das Kloster verlassen oder sich für weitere Jahre entscheiden. Nachdem sie mindestens fünf Jahre als Jungprofessin im Kloster gelebt hat, kann sie um Zulassung zur ewigen Profess bitten. Der ganze Konvent stimmt darüber ab, und wenn sie angenommen wird, findet in der Abteikirche ein feierlicher Gottesdienst statt, in dem die Jungprofessin öffentlich ihre Professurkunde vorliest und unterschreibt. Durch die ewige Profess wird die Nonne Vollmitglied des Konvents mit allen Pflichten und Rechten. Sie verspricht nun, bis zu ihrem Tod im Kloster zu bleiben und Gott zu dienen.

Für die Gottesdienste und das Chorgebet tragen wir ein Chorkleid, die Novizinnen und Jungprofessinnen einen Chormantel, die Konventfrauen ein richtiges Chorkleid.

Zu unserem Namen fügen wir die Buchstaben O.Cist. hinzu. Das ist die Abkürzung des Zisterzienserordens (lateinisch: Ordinis Cisterciensis).